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MIG Fonds IDENT-Exit: MIG Fonds verkaufen die Beteiligung an der IDENT Technology AG
16. Februar 2012
Die Beteiligungsmanagerin der MIG Fonds, die MIG Verwaltungs AG, kann einen weiteren Exit vermelden:
Die von ihr gemanagten MIG Fonds und auch der Global Chance Fund haben ihre Beteiligung an der IDENT Technology AG gewinnbringend veräußert.
Die MIG Fonds 1, 2, 3, 4, 5, 9 und der Global Chance Fund haben ihre Beteiligung an der IDENT Technology AG an die US-Amerikanische Microchip Technology Inc. verkauft. Diese Transaktion bestätigt die erfreuliche Entwicklung am deutschen und europäischen M & A- Markt und zeigt gerade das hohe Interesse ausländischer Industrieteilnehmer an deutscher Entwicklungsqualität.
Microchip Technology ist einer der weltweit führenden Hersteller von Mikroprozessoren mit Sitz in Phoenix (Arizona) und im NASDAQ gelistet.
Der Kaufpreis für die IDENT Technology AG beträgt insgesamt EUR 30 Mio. Aufgrund komplexer vertraglicher Vereinbarungen mit den Altgesellschaftern konnten sich die MIG Fonds im Rahmen sogenannter Erlöspräferenzen bestimmte Rechte zur bevorzugten Auszahlung aus dem Kaufpreis sichern. Dies führt im Ergebnis dazu, dass alle beteiligten Fondsgesellschaften auf ihre jeweils in die IDENT Technology AG getätigten Investitionen Wertsteigerungen erzielen konnten. Spitzenreiter hierbei ist der MIG Fonds 9, der auf seine ursprüngliche Investitionssumme von EUR 7,61 Mio. durch diesen Exit EUR 11,48 Mio erlöst. Dies entspricht einer Rendite auf diese Investition von insgesamt 50,77 Prozent in weniger als zwei Jahren.
Erfreulich in diesem Zusammenhang ist neben den bei einzelnen Fondsgesellschaften realisierten Wertsteigerungen, dass – nach heutigem Kenntnisstand – die Arbeitsplätze der IDENT Technology AG erhalten bleiben sollen. Darüber hinaus ist geplant, durch weitere Investitionen der neuen Inhaberin den Standort zu stärken und zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen.
Entsprechend dem Prinzip der MIG Fonds sollen die Anleger im Falle eines Exits entsprechende Ausschüttungen erhalten. Dem gehen entsprechende Prüfungen seitens der Geschäftsführung sowie gegebenenfalls notwendige Abstimmungen der Anleger, z.B. zu einer Vorab-Ausschüttung, voraus. Nähere Einzelheiten hierzu werden die Fondsgesellschaften rechtzeitig veröffentlichen.
Quelle: Alfred Wieder